ANFORDERUNGEN AN DIE LAGERUNG UND VERWENDUNG DER GEKAUFTEN WAREN

1. Anforderungen an Transport und Lagerung der Waren:

Be- und Entladungen erfolgen unter Ausschluss von Feuchtigkeit. Während der Be- und Entladung ist das Werfen oder Knicken der Warenpakete verboten.

Die Warenpakete werden in beliebiger Lage auf ebener Fläche in einem geschlossenen Transportmittel gemäß den Vorschriften für die Beförderung von Gütern in diesem Transportmittel unter Ausschluss mechanischer Beschädigungen, Materialverformungen und Feuchtigkeitsbelastung transportiert. Das Einbringen von Schwermetallen und ähnlichen Gegenständen in die Verpackung ist verboten. Die Produkte werden in Innenräumen bei einer Temperatur von höchstens plus 40 °C horizontal auf ebener Fläche in einem Abstand von mindestens 1 m zu Heizungsanlagen unter Ausschluss von Feuchtigkeit, Ölen und direkter Sonneneinstrahlung in einem Stapel von maximal 1 m Höhe gelagert.


2. Voraussetzungen für die Verwendung und Montage des Produkts:

Das Produkt wird auf sauberen, lackierten und trockenen Metalloberflächen, auch mit komplexer Struktur, montiert.

Zur Reinigung der Materialoberfläche von Schmutz wird die Verwendung von Wasser mit neutralen Reinigungsmitteln empfohlen, die keine organischen Lösungsmittel und Alkalien enthalten und nicht lackschädigend sind. Nach der Demontage kann das Produkt nicht wiederverwendet werden.


3. Voraussetzungen für die Montage des Produkts:

Bei Lagerung oder Transport bei Temperaturen unter 0 °C wird das Produkt vor der Verwendung mindestens 24 Stunden lang bei einer Temperatur von (20+5) °C gelagert. Die Temperatur im Arbeitsraum, in dem die Montage erfolgt, sollte (18-30) °C betragen.

Die Montagefläche wird vorab von Staub und Schmutz gereinigt, mit technischen Lösungsmitteln entfettet und vollständig getrocknet. Die Oberfläche, auf die das Material aufgetragen wird, muss eine Neigung von über 14 Grad aufweisen.


4. Voraussetzungen für die Montage des Produkts:

Das Produkt wird gleichmäßig und ruckfrei vom Trennpapier gelöst und sorgfältig an den Untergrund angedrückt, um die Bildung von Luftblasen zu vermeiden. Die Montage auf verschmutzten und korrodierten Metalloberflächen ist nicht zulässig.


Die Gewährleistungsfrist (der Zeitraum, in dem der Hersteller die Qualität des Produkts garantiert) beginnt mit dem auf der Verpackung angegebenen Herstellungsdatum des Produkts und beträgt zwölf Monate.


Die Gewährleistungsverpflichtungen des Herstellers gelten ausschließlich, wenn der Käufer die oben genannten Anforderungen für die Lagerung und Verwendung des gekauften Produkts einhält.